Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bag-hkv.de veröffentlichten Website.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetztes des Bundes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0.) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.01.2023 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise vereinbar:
- Nicht alle PDFs auf der Website sind barrierefrei.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT. Inhalt:
- Beschreibung:
Mitgliedsverbände | BAG HKV, Deutschlandkarte der Mitgliedsverbände
Die Karte zeigt die Standorte aller Mitgliedsverbände - Barrierefreie Alternative:
Unterhalb der Karte erfolgt die Auflistung aller Mitgliedsverbände nach Bundesländern gegliedert
Barrierefreie Alternativen
Die Website bietet die Vorlesefunktion „ReadSpeaker“ an. Durch Klicken auf den "Vorlese"-Button wird der Text einer Seite vorgelesen. Der gesamte Text kann auch als Audio-Datei heruntergeladen werden.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.01.2023 erstellt und zuletzt am 25.04.2023 überprüft und aktualisiert. Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe verfasst.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an unsere verantwortliche Kontaktpersonen:
Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft der Höheren Kommunalverbände:
Martin Große Inkrott
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
48147 Münster
Tel.:
0251 591-7699
Fax: 0251 591-218
martin.grosse_inkrott@lwl.org
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
E-Mail an die Überwachungsstelle senden
Internetseite der Überwachungsstelle aufrufen
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite des LWL keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger oder die Trägerin diese beheben kann.Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Internetseite der Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW aufrufen